P-Konto

Seit Juli 2010 bestehen neue Regelungen zum Kontopfändungsschutz.  Dadurch sollen Blockaden des Kontos und Kontokündigungen durch die Bank vermieden werden.

 

Jeder Kontoinhaber hat nunmehr Anspruch darauf, dass sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt wird. Auf dem P-Konto erhält der Kontoinhaber automatischen Pfändungsschutz von derzeit 1.560,00 € je Kalendermonat. Über diesen sog. Grundfreibetrag kann der Kontoinhaber auch nach Zustellung von Pfändungen verfügen. Auf die Art der Einkünfte kommt es nicht an.

 

Bei Unterhaltsverpflichtungen erhöht sich der Grudfreibetrag entsprechend. Darüber hinaus werden Sozialleistungen, wie z.B. das Kindergeld zusätzlich freigestellt.

 

Damit der erhöhte Freibetrag auch wirksam wird, muss der Kontoinhaber die Umstände, die zu einer Erhöhung berechtigen, durch Vorlage einer P-Konto-Bescheinigung nachweisen. Hierbei dürfen die Kreditinstitute nur Bescheinigungen bestimmter hierfür geeigneter Stellen ( z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater, anerkannte Schuldnerberatungsstelle, Familienkasse) akzeptieren.     

 

Eine entsprechende P-Konto-Bescheinigung können wir bei Bedarf ausstellen.