Kraftfahrzeuge in der Insolvenz

 

Kraftfahrzeuge sind für die meisten  Betroffenen aus persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Gründen unverzichtbar. Aus diesem Grunde wollen Schuldner oft keine Insolvenz beantragen, da sie Angst haben, ihr Auto aufgeben zu müssen.

 

In Wirklichkeit ist es so, dass Kraftfahrzeuge, die keinen Vermögenswert darstellen  oder z.B. für den Weg zur Arbeitsstelle dringend benötigt werden, uneingeschränkt auch in der Insolvenz weiter genutzt werden können. Dasselbe gilt, wenn der Schuldner an körperlichen Gebrechen leidet, so dass er zwingend auf das Kfz angewiesen ist. 

 

Unterhalb eines Verkehrswertes von ca. 500,00 € stellt das Kfz regelmäßig keinen Vermögenswert dar und wird dem Schuldner belassen. Oberhalb dieser Grenze steht die Entscheidung, ob das Kfz verwertet wird, im Ermessen des Insolvenzverwalters. 

 

Geleaste Fahrzeuge können ebenfalls weiter genutzt werden, wenn keine Vorauszahlung geleistet wurde. Eine Vorauszahlung würde in die Insolvenzmasse fallen und somit würde zwangsläufig der Leasingvertrag gekündigt.

 

Finanzierte Kraftfahrzeuge werden allerdings regelmäßig von der finanzierenden Bank verwertet.