Kündigungsschutzklage

Sie haben eine arbeitsrechtliche Kündigung erhalten und wissen nicht, wie Sie sich dagegen wehren können?

 

In diesem Fall ist ein schnelles Vorgehen sehr wichtig! 

 

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass Sie im Falle einer Kündigung innerhalb einer Frist von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen müssen. Wird keine Klage eingereicht, tritt die Kündigung in Kraft, gleichgültig, ob diese berechtigt war oder nicht.

 

Ein schnelles Handeln ist daher extrem wichtig!

 

Die Kosten für eine Klage übernimmt in vielen Fällen Ihre Rechtsschutzversicherung. Ist eine solche nicht vorhanden, werden wir für Sie in den meisten Fällen Prozesskostenhilfe beantragen können. 

 

Sonstige arbeitsrechtliche Fragen: 

 

Wir helfen Ihnen gerne auch bei anderen arbeitsrechtlichen Problemen, wie z. B. Vertragsprüfung, unberechtigte Abmahnungen, arbeitsrechtliche Zeugnisse usw.