Strafverteidigung

 

Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten? Oder Sie sollen als Beschuldigter oder als Zeuge Angaben bei der Polizei machen?

 

In den meisten Fällen ist es extrem wichtig, von Anfang an einen kompetenten Strafverteidiger zu Rate zu ziehen.

 

Alle Angaben zur Sache, die Sie einmal gemacht haben, werden in die Akte aufgenommen und sind somit Gegenstand des Verfahrens. 

 

Es ist daher sehr ratsam, wenn ein erfahrener Strafverteidiger zunächst einmal Akteneinsicht beantragt und erst nach Studium des Akteninhalts ggf. Angaben zur Sache gemacht werden.  

 

Unser auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung unterstützt Sie bei allen strafrechtlichen Problemen, von der Vertretung im Ermittlungsverfahren bis  zur Hauptverhandlung.

 

Dies gilt insbesondere auch bei Insolvenzstrafverfahren.