Ehescheidung: 

 

Sie leben in Trennung und beabsichtigen, sich scheiden zu lassen?

 

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten und unterstützen Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft.

 

Die Durchführung eines Ehescheidungsverfahrens, die Durchsetzung von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen, Prüfung von Eheverträgen und alle sonstigen Fragen rund um Trennung und Scheidung sind u. a. Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

 

Eine Beratung und Unterstützung ist hier, wie auch in allen anderen Rechtsgebieten, auch in russischer Sprache möglich.

 

Unter Umständen besteht im Falle einer Ehescheidung auch die Möglichkeit, sich nach dem Recht des Staates scheiden zu lassen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten im Zeitpunkt der Ehescheidung noch besitzt. In diesem Fall verkürzt sich die Dauer des Ehescheidungsverfahrens gegenüber einer Scheidung nach deutschem Recht immens. 

 

Hinsichtlich der Kosten eines Ehescheidungsverfahrens kann in vielen Fällen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

 

Sorgerecht/Umgangsrecht/Kindesunterhalt:

 

Selbstverständlich unterstützten wir Sie auch bei allen Fragen rund um das Sorge-und Umgangsrecht und helfen Ihnen auch bei der Berechnung und Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen. 

 

Ehescheidung nach ausländischem Recht:

 

Nach der sog. ROM-III-Verordnung besteht zudem die Möglichkeit, die Ehe nach dem Recht des Staates scheiden zu lassen, dem beide Ehegatten oder einer der Ehegatten angehören oder zuletzt angehörten. 

 

Vorteil einer solchen Scheidung ist die Tatsache, dass die Ehe ohne Trennungsjahr und ohne Durchführung eines sog. Versorgungsausgleiches geschieden werden kann. Das Scheidungsverfahren nimmt in einem solchen Fall weniger Zeit in Anspruch und läuft unbürokratischer ab.

 

Informieren Sie sich bei uns, ob die Scheidung nach der ROM-III-Verordnung für Sie in Frage kommt.