Urlaubs / Weihnachtsgeld

 

Zusätzlich zu den laut der Pfändungstabelle ermittelten Beträgen verbleiben beim Schuldner seit 2002  bei einer Lohnpfändung weitere Beträge.

 

Weihnachtsgeld bis zur Höhe von 50 % des Bruttoeinkommens max. 500,-- € netto, sowie 100 % des Urlaubsgeldes verbleiben beim Arbeitnehmer.

 

Allerdings muss die Freistellung dieser Beträge bei einer laufenden Kontopfändung extra bei Gericht beantragt werden. Dies gilt auch für P-Konten.

 

Bitte beachten sie auch alles weitere zur Kontopfändung.