Vermögenswerte

 

In der Zwangsvollstreckung und auch im Insolvenzverfahren  werden Vermögenswerte verwertet.

 

Vermögenswerte sind  u.a. Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Rückkaufswerte aus einer Lebensversicherung.  Auch Luxusgüter, wertvolle Sportgeräte, Antiquitäten,  besonders wertvolle Zuchtiere stellen Vermögenswerte dar. 

 

Keine Vermögenswerte sind dagegen Haushaltsgegenstände, die eine normale Haushaltsführung nicht übersteigen, alle auch für die Berufsausübung notwendigen Geräte und Werkzeuge und auch Kraftfahrzeuge, die für berufliche  Zwecke dringend benötigt werden und keinen zu hohen Wert besitzen.

 

Im Einzelfall sollten Sie sich im Vorfeld einer Insolvenz beraten lassen, ob Teile ihres Eigentums der Pfändung unterliegen.