Lohn- bzw. Gehaltspfändungen empfinden viele Schuldner als höchst peinlich und bedrohlich. Spätestens jetzt erfährt der Arbeitgeber von der prekären finanziellen Situation. Abgesehen von der Angst um den Arbeitsplatz befürchten viele Schuldner, dass der größte Teil des Gehalts gepfändet wird und nichts zur Bestreitung der laufenden Kosten verbleibt.
Diese Einschätzung ist aber oftmals falsch. Das Arbeits-einkommen ist nur nach der nachfolgend als Download angebotenen Pfändungstabelle unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen pfändbar. Familien mit Kindern genießen demnach besonderen Schutz.
Darüber hinaus sind viele Einkommensbestandteile, wie z.B Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Spesen, Überstunden- Sonn und Feiertagszuschläge, nicht oder nur teilweise pfändbar.
Weiterhin werden staatlich anerkannte private Aufwendungen zur Altersversorgung vom Nettoeinkommen vor Ermittlung des pfändbaren Betrages abgezogen. Bei Lohnpfändungen lohnt es sich meist, die vom Arbeitgeber errechneten Beträge überprüfen zu lassen, da viele Arbeitgeber hier Fehler machen.