Zum 01.Juli 2010 sind neue Regelungen zum Kontopfändungsschutz in Kraft getreten. Dadurch sollen Blockaden des Kontos und Konto-kündigungen durch die Bank vermieden werden.
Jeder Kontoinhaber hat nunmehr Anspruch darauf, dass sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt wird. Auf dem P-Konto erhält der Kontoinhaber automatischen Pfändungsschutz von derzeit 1.178,59 € je Kalendermonat. Über diesen sog. Grundfreibetrag kann der Kontoinhaber auch nach Zustellung von Pfändungen verfügen. Auf die Art der Einkünfte kommt es nicht an.
Der Grundfreibetrag erhöht sich bei Unterhaltsverpflichtungen um 433,57 € für die erste Person und um weitere 247,12 € für jede weitere. Darüber hinaus werden Sozialleistungen, wie z.B. das Kindergeld zusätzlich freigestellt.
Bei einer Familie mit 2 Kindern mit Kindergeldberechtigung beträgt der Freibetrag somit beispielsweise insgesamt 2.526,40 €.
Damit der erhöhte Freibetrag auch wirksam wird, muss der Kontoinhaber die Umstände, die zu einer Erhöhung berechtigen, durch Vorlage einer P-Konto-Bescheinigung nachweisen. Hierbei dürfen die Kreditinstitute nur Bescheinigungen bestimmter hierfür geeigneter Stellen ( z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater, anerkannte Schuldnerberatungsstelle, Familienkasse) akzeptieren.
Nähere Angaben zum Thema P-Konto können wir Ihnen gerne auch in einem persönlichen Gespräch geben.