Zusätzlich zu den laut der Pfändungstabelle ermittelten Beträgen verbleiben beim Schuldner seit 2002 bei einer Lohnpfändung weitere Beträge.
Weihnachtsgeld bis zur Höhe von 50 % des Bruttoeinkommens max. 500,-- € netto, sowie 100 % des Urlaubsgeldes verbleiben beim Arbeitnehmer.
Allerdings muss die Freistellung dieser Beträge bei einer laufenden Kontopfändung extra bei Gericht beantragt werden. Dies gilt auch für P-Konten.
Bitte beachten sie auch alles weitere zur Kontopfändung.