Seit dem 01.07.2025 gilt die neue Pfändungstabelle gem. § 850 c ZPO. Der monatliche Grundfreibetrag liegt bei 1.555,00 € und wurde gegenüber der alten Tabelle angehoben.
Bei Bestehen von gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen ist der Pfändungsfreibetrag entsprechend höher und hängt von Ihrer familiären Situation ab.