Führt die Überprüfung Ihres Finanzmanagements noch zu keiner Lösung Ihrer Probleme, kommt die Vereinbarung eines Vergleichs mit Ihren Gläubigern in Betracht. Dies bedeutet, dass die genaue Höhe ihrer Schulden von uns ermittelt wird und wir in Verhandlungen mit den Gläubigern treten. Dieses sogenannte Schuldenbereinigungsverfahren ist auch für eine evtl. Privatinsolvenz zwingende Voraussetzung.
In dem Vergleichsverfahren können den Gläubigern alle denkbaren Angebote unterbreitet werden. Zum Einen einmalige Kapitalabfindungen und zum Anderen auch Ratenzahlungsvergleiche. Viele Gläubiger, insbesondere Banken, haben in letzten Jahren durch Privatinsolvenzen hohe Forderungsbeträge abschreiben müssen, so dass die Bereitschaft, sich auf einen Vergleich zu einigen, stark angestiegen ist. Bereits ab 10 % der Gesamtforderung sind, je nach den persönlichen Bedingungen, Vergleiche denkbar.