Die Hoffnung auf einen schnelleren Neustart nach einer Pleite hat sich für viele Verbraucher bislang nicht erfüllt. Jetzt will die EU die Laufzeit der Insolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzen.
Verbraucher in der Schuldenfalle können hoffen: Sie sollen nach einer Pleite künftig schneller die Chance auf einen schuldenfreien Neuanfang bekommen. Die EU will die Laufzeit von Privatinsolvenzen auf drei Jahre verkürzen. Dies ist in bestimmten Fällen in Deutschland zwar möglich. Allerdings schaffen es bislang nur die wenigsten Betroffenen. Zuletzt waren es lediglich ca. 6 Prozent. Aus Sicht von Insolvenzrechtsexperten sind zur Zeit die Hürden für die Verkürzung der Dauer des Insolvenzverfahrens zu hoch. Denn nur, wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter bezahlt, kann vorzeitig von der Restschuld befreit werden. Die reguläre Laufzeit einer Privatinsolvenz in Deutschland beträgt aktuell sechs Jahre mit der weiteren Möglichkeit auf 5 Jahre zu verkürzen, was den meisten Betroffenen gelingt.
Deutsche Regelung müsste nach der EU-Richtlinie geändert werden
Das könnte sich nun ändern. Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich jüngst auf eine generelle Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre geeinigt. Die entsprechende Richtlinie dürfte voraussichtlich im Sommer vorliegen. Die Richtlinie sieht vor, dass der Schuldner innerhalb von drei Jahren eine Entschuldung erreichen können muss. Das Bundesjustizministerium erklärte auf Anfrage, man werde sich nach der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie so schnell wie möglich an die Umsetzung machen.
Von den neuen Vorschriften dürften allerdings nur Verbraucher profitieren, die in Zukunft in die Schuldenfalle geraten. Eine Anwendung des künftigen Systems auf Altfälle wäre sehr ungewöhnlich, Experten hatten bereits in der Vergangenheit einen Erlass der restlichen Schulden grundsätzlich nach drei Jahren ohne jede Quote gefordert - auch, um die Justiz zu entlasten.